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Liebe Patientin, lieber Patient !
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Aufgrund Ihrer Beschwerden oder als Vorsorgemassnahme zur Früherkennung möglicher krankhafter Veränderungen im Verdauungstrakt wird bei Ihnen
eine Spiegelung von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie) für erforderlich erachtet.
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Untersuchungsverfahren
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Ein biegsames Instrument (Gastroskop) wird durch die Mundhöhle und die Speiseröhre in den Magen bzw. bis in den Zwölffingerdarm vorgeschoben.
Falls erforderlich, wird der Rachen örtlich betäubt, und Sie erhalten zusätzlich eine Beruhigungsspritze. Durch Einblasen von Luft lassen sich mit der Optik die Schleimhaut des
Verdauungstrakts und evtl. krankhafte Veränderungen gut überblicken. Die schmerzlose Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) erfolgt mit winzigen Zangen.
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Verhalten am Untersuchungstag
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Bis zur Untersuchung und - falls Sie eine Rachenbetäubung erhalten haben - 1 Stunde danach bitte nichts essen und trinken. Wenn Sie eine
Betäubungsspritze erhalten haben, dürfen Sie wegen der Beeinträchtigung Ihres Reaktionsvermögens innerhalb der nächsten 24 Stunden kein Kraftfahrzeug steuern und keine Maschine bedienen.
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